Vergütungssätze

Vergütungssätze nach EEG 2023*

Inbetriebnahme 1. Januar 2023
größer kWbis einschl. kWAnzulegender Wertfester Vergütungssatz Teileinspeisung (ct/kWh)Aufschlag Volleinspeisung (ct/kWh)Anzulegender Wert Volleinspeisung (ct/kWh)fester Vergütungssatz Volleinspeisung (ct/kWh)
0108,68,24,813,413
10407,57,13,811,310,9
401006,25,85,111,310,9
1004006,2-3,29,4-
40010006,2-1,98,1-
* Vorbehaltlich der beihilfrechtlichen Genehmigung der EU-Kommission Bei Direktvermarktung (Marktprämie) ist der anzulegende Wert anzuwenden, bei Anlagen bis 100 kW ohne Direktvermarktung ist der feste Vergütungssatz anzuwenden. Stand: August 2022 Haben Sie dazu fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

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