Neue Fördermöglichkeit ab 26. September 2023: “Solarstrom für Elektroautos”

Ladestation Eigenheim

Ab dem 26. September 2023 startet ein brandneues Förderprogramm der KFW: “Solarstrom für Elektroautos”.
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Zukunft der E-Mobilität zu gestalten.

Hier sind die Highlights des Programms:

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen, bestellt haben oder noch bestellen werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Programms werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Die Anschaffung einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW).
  • Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
  • Der Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
  • Die fachgerechte Installation und Anbindung der Gesamtanlage, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten.
  • Die Integration eines Energiemanagement-Systems zur effizienten Steuerung der gesamten Anlage.

Wer kommt für die Förderung in Frage?

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen (alle) erfüllt sein:

  • Die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher müssen neu sein und dürfen weder gebraucht noch vorher verwendet worden sein.
  • Sie dürfen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine Bestellung für eine dieser Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage oder Solarstromspeicher) aufgegeben haben.
  • Sie müssen im Besitz eines Elektroautos sein, das auf Ihren Namen oder den Namen einer im selben Haushalt lebenden Person zugelassen ist. Alternativ können Sie in dem Zeitraum der Antragstellung auch ein Elektroauto bestellt haben. Hinweis: Wenn Sie Ihr Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Anforderungen für diese Förderung.
  • Ihr Wohngebäude muss bereits errichtet sein, und Sie müssen darin wohnen.

Wer kommt nicht für die Förderung in Frage?

Diese Fördermöglichkeit steht nicht zur Verfügung für:

  • Neubauten vor dem Einzug.
  • Immobilien, die ausschließlich vermietet werden.
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
  • Eigentumswohnungen.
  • Die wiederholte Inanspruchnahme dieser Förderung für dasselbe Wohngebäude.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Sie sind im Besitz eines Wohngebäudes, das Sie selbst bewohnen.
  • Sie sind im Besitz eines Elektroautos, sei es durch Eigentum oder Leasing, oder haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.

Konditionen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Förderzuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für die Ladestation beträgt der Zuschuss pauschal 600 Euro. Wenn die Ladestation bidirektional geladen werden kann, also Strom in beide Richtungen fließt (vom Stromnetz zum Auto und umgekehrt), erhöht sich der Zuschuss auf 1.200 Euro. Dies ermöglicht es dem Elektroauto, überschüssigen Strom bei Bedarf ins Netz zurückzuspeisen und somit zur Entlastung des Stromnetzes beizutragen.
  • Für die Photovoltaikanlage beträgt der Zuschuss 600 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), mit einer maximalen Obergrenze von 6.000 Euro.
  • Für den Solarstromspeicher gibt es einen Zuschuss von 250 Euro pro installierter Kilowattstunde (kWh), ebenfalls mit einer maximalen Obergrenze von 3.000 Euro.

Insgesamt können Sie für Ihr Projekt maximal einen Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro erhalten.

Bitte beachten Sie, dass, falls die Gesamtkosten Ihres Projekts den Zuschussbetrag unterschreiten, Sie keine Förderung erhalten können.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Es ist nicht möglich, den Förderzuschuss mit anderen Finanzierungsformen wie Krediten, staatlichen Zulagen oder anderen Zuschüssen zu kombinieren.

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